Sehr geehrte Patienten!
Ich freue ich mich aktuell uneingeschränkt für Sie da sein zu können!
Doch auch in der Praxis sind durch die Corona Pandemie verschärfte Sicherheitsvorkehrungen erforderlich.
Damit der Praxisbetrieb auch weiterhin aufrecht erhalten werden kann, bitte ich Sie sich an folgende Hausordnung zu halten!
Ab dem 01.04.2022 gilt für das Betreten der Praxis:
FFP2 Maskenpflicht !
Es besteht eine FFP2- Maskenpflicht, unabhängig von den aktuell allgemein gültigen Vorgaben. Die Maskenpflicht besteht in der gesamten Praxis während des Aufenthalts (also auch im Flur, Wartebereich) und während der Behandlung.
Die FFP2- Maskenpflicht besteht
Bitte kommen Sie allein zum Termin
Erkältungssymptome
Wenn Sie oder Ihr Kind Erkältungsbeschwerden haben, bitte ich Sie der Praxis fern zu bleiben. Ich bitte Sie um vorherige telefonische Absprache. Andernfalls muss ich Sie leider wieder bitten die Praxis zu verlassen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!