Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenkassen

Eine osteopathische Behandlung ist grundsätzlich nicht Teil der gesetzlichen Krankenversicherung. Sehr viele Krankenkassen übernehmen jedoch seit August 2012 die Kosten vollständig oder anteilig. Über die Voraussetzugen und den Umfang der Kostenübernahme informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.

 

 

Privat- Zusatzversicherung

Mein Honorar richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GbüH). Daher werden die Behandlungskosten in der Regel von Privaten- oder Zusatzversicherungen zu den vereinbarten Sätzen ganz oder anteilig übernommen.

 

Ob Ihre Krankenkasse kosten erstattet, erfragen Sie am besten vor einer Behandlung.

Bitte beachten Sie das ich nicht direkt mit den Kassen abrechne, sondern unabhängig von diesen meine Rechnug ausstelle.

 

 

Im Anschluss an die Behandlung stelle ich Ihnen eine Rechnung aus, die sie in bar, mit ec- karte oder per Rechnung begleichen können.

 

 

 

 

Terminvereinbarung, bitte beachten Sie!

Als Bestellpraxis reserviere ich die Behandlungszeit speziell für Sie. Da bei kurzfristigen Absagen kein Patient mehr eingeschoben werden kann, werden Behandlungstermine, welche Sie nicht rechtzeitig im Voraus absagen, privat in Rechnung gestellt.

Sollten Sie einmal verhindert sein, bitte ich Sie daher spätestens 24 Stunden vor einem vereinbarten Termin abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen ansonsten das volle oder anteilige Honorar in Rechnung stellen muss.

 

Kommt es trozdem zu kurzfristigen Absage (plötzliche Krankheit, ect.), bitte unbedingt auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen!

Danke für Ihr Verständnis!

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Simone Fischer dipl. Osteopathin, Chiropraktikerin, Heilpraktikerin an der Schmiede 1 87487 Ermengerst © 2011-2023 by